Wertgrenzen Schleswig-Holstein VOB, VOL, UVgO
In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Schleswig-Holstein sind die Wertgrenzen 2024 übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Schleswig-Holstein ist neben der VOB/A und VGSH Schleswig-Holsteinisches Vergabegesetz vom 08. Februar 2019 und die SHVgVO Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung vom 01. April 2019.
Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Schleswig-Holstein dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, eine freihändige Vergabe oder ein Direktauftrag im Bau bzw. eine Verhandlungsvergabe im Bereich Liefer- und Dienstleistung ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.
Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und VOL/A verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch, wie vom Gesetzgeber vorgesehen an Bund.de weitergeleitet. Auftraggeber in Schleswig-Holstein müssen die Meldungen darüber hinaus kein weiteres Pflichtmedium bedienen.
Geltungsbereich / Gültigkeit |
Direktauftrag | Freihändige Vergabe | Beschränkte Ausschreibung |
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium | |
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VOB/A |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 10.000 € |
bis 150.000 € (darüber für jedes Fachlos bis 50.000 €) |
bis 1.000.000 € |
Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 € alle Meldungen bei bund.de und www.evergabe.sachsen-anhalt.de |
VOL/A UVgO |
Beschaffungsstellen des Landes und Kommunen |
bis 5.000 € |
bis 150.000 € |
bis 150.000 € |
Rechtsquelle:
Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung – SHVgVO)
Vom 1. April 2019
Link:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-VergabeVOSH2019rahmen
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=VergabeVO_SH
Besonderheit:
Bei Schätzung des Auftragswertes ist von der geschätzten Gesamtvergütung für die vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen
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