Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Wertgrenzen NRW VOB, VOL, UVgO

In der aumass Wertgrenzen-Tabelle für Vergaben gemäß VOB/A, VOL/A und UVgO sind die Wertgrenzen 2024 für Nordrhein-Westphalen übersichtlich nach Verordnungen und Verfahren geordnet dargestellt. Rechtsgrundlage für die Wertgrenzen Nordrhein-Westphalen ist neben der VOB/A, der VOL/A und der UVgO die Vergabegrundsätze Kommunen NRW und die Vergabegrundsätze Land.

Die Wertgrenzen-Tabelle stellt die Ausnahmetatbestände und Werte für Nordrhein-Westphalen dar, bis zu welchen eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe ohne Einzelfallprüfung durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus enthält sie Informationen, inwieweit der Auftraggeber gemäß VOB/A und UVgO verpflichtet ist, eine Ex-Ante bzw. Ex-Post Meldung durchzuführen. Ex-Ante und Ex-Post Meldungen werden von der aumass eVergabe-Plattform automatisch an Bund.de weitergeleitet. Darüber hinaus gibt es kein weiteres Pflichtmedium für Auftraggeber in Nordrhein-Westphalen, nur Landesauftraggeber müssen die Meldungen auf Vergabemarktplatz NRW veröffentlichen.

Wertgrenzen NRW 2024
Geltungsbereich /
Gültigkeit
Direktauftrag Freihändige Vergabe Beschränkte
Ausschreibung
Ex-Ante- / Ex-Post Meldung Veröffentlichungsmedium

VOB/A

Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich auf evergabe.nrw.de)

bis 3.000 €

bis 25.000

bis 50.000 €

Ex-Ante ab 25.000€ nach §20(4) VOB/A

Ex-Post nach § 20 (2) VOB/A ab 25.000€ bei beschränkten Ausschreibunge und ab 15.000€ bei freihändigen Vergaben

Ex-Post nach § 19 (2) VOL/A bzw. nach UVgO /VwV ab 25.000 €

alle Meldungen bei bund.de

Kommunen

bis 100.000

bis 1.000.000 €

VOL/A UVgO

Behörden und Betriebe des Landes (Meldungen zusätzlich auf evergabe.nrw.de)

bis 1.000 €

bis 25.000

bis 50.000 €

Kommunen

bis 1.000 €

bis 100.000

bis 100.000 €

Kommunen – Rechtsquelle:
Vergabegrundsätze für Gemeinden (GV) nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) (Kommunale Vergabegrund-sätze) RdErl. des Ministeriums für Inneres und Kommunales v. 6.12.2012–34-48.07.01/01-169/12

Auftraggeber des Landes – Rechtsquelle:
Vergabegrundsätze Land, Wertgrenzenerlass 17.12.2012,

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