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SektVO - Sektorenverordnung

Die Sektorenverordnung (SektVO) dient zur Umsetzung der Richtlinie 2014/25/EU vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste auf nationaler Ebene. Die SektVO ist am 18. April 2016 in Kraft getreten.

Die novellierte Sektorenverordnung ist gegenüber der Vorgängerregelung deutlich erweitert worden. Sie umfasst 65 Paragrafen, in 5 Abschnitten, sowie drei Anlagen. Die SektVO als Verordnung regelt die Verfahren der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergaben von Aufträgen sowie die Ausrichtung von Wettbewerben im Rahmen der SektVo zum Zwecke von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeiten). Sie gilt als das weniger strenge Vergaberecht.

Dem Sektorenauftraggeber stehen z.B. bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb und der wettbewerbliche Dialog zur freien Auswahl zur Verfügung.

Auch in der Sektorenverordnung ist im Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, die elektronische Form der Kommunikation und damit die Arbeit über eine eVergabe-Plattform vorgeschrieben. Die aumass eVergabe-Plattform erfüllt die Anforderungen der SektVO ebenso wie die Anforderungen der anderen vergaberechtlichen Verordnungen und Gesetzte.

Sektorenverordnung

Gesetz:
Sektorenverordnung - SektVO
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Preis 19,90 €

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