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KonzVgV - Konzessionsvergabeverordnung

Zur Umsetzung der europaweiten Konzessionsvergaberichtlinie (RL 2014/23/EU) auf nationaler Ebene besteht die eigenständige Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), die umfassend auch für Baukonzessionen gilt.

Diese Verordnung trifft Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Konzessionen durch einen Konzessionsgeber für alle Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) gliedert sich in 4 Abschnitte: allgemeine Bestimmungen und Kommunikation, Vergabeverfahren, Ausführung der Konzession und Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Für die eVergabe ist vor allem der erste Abschnitt mit dem Unterabschnitt Kommunikation wichtig. Hierin legt der Gesetzgeber die Anforderungen an die elektronische Kommunikation im Konzessionsvergabeverfahren fest. Die Anforderungen können durch die aumass-Vergabeplattform allesamt gewährleistet werden.

Die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) trat im April 2016 in Kraft und wurde zuletzt im Juli 2018 geändert.

Konzessionsvergabeverordnung KonzVgV

Gesetz:
Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV
Stand:
18. April 2016
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