2014/25/EU - Richtline für die Sektorenvergabe - aumass
Die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, welche sich der Höhe nach über den Schwellenwerten befinden, wird in der Richtlinie für die Sektorenvergabe (2014/25/EU) aus dem Jahr 2014 als europaweite Verfahren geregelt.
Die Richtlinie für die Sektorenvergabe (2014/25/EU) erfasst neben Wettbewerben alle Sektorentätigkeiten, insbesondere die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen. In nationales Recht wurde diese durch Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) umgesetzt, die am 18.04.2016 in Kraft getreten ist.
Die Richtlinie für Sektorenvergabe (2014/25/EU) beschäftigt sich mit Gegenstand und Begriffsbestimmungen, Tätigkeiten und dem sachlichen Anwendungsbereich – in dem vor allem auch die Schwellenwerte festgelegt werden. Weitere Kapitel der Sektorenrichtlinie behandeln allgemeine Grundsätze, Verfahren, Methoden und Elemente für die elektronische Auftragsvergabe und Sammelbestellungen und den Ablauf der Verfahren.
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