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10. April 2020

Aufhebung der Ausschreibung

Grundsätzlich kann jede Ausschreibung aufgehoben werden. Liegen jedoch keine Aufhebungsgründe vor, handelt es sich um eine sogenannte rechtswidrige Ausschreibung, die Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

Alle beteiligten Bieter müssen umgehend über die Aufhebung benachrichtigt werden. Das ist aber über die e-Vergabeplattform  automatisiert möglich.

Dabei müssen den Bietern zwingend die Gründe für die Aufhebung mitgeteilt werden. Dennoch sollte die die Aufhebung durch eine sorgfältige Vorbereitung der Ausschreibung verhindert werden und der Auslegung / Aufklärung / Nachfordern / Rückversetzung der Vorzug gegeben werden.

aumass eVergabe