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Wettbewerblicher Dialog

Der wettbewerbliche Dialog ist eine Vergabeart, die bei besonders komplexen Aufträgen zur Anwendung kommen kann und im europäischen Vergaberecht geregelt wird. Grundsätzliches Ziel des wettbewerblichen Dialogs ist die gemeinsame Suche nach Lösungen bei einem komplexen Beschaffungsvorhaben von Auftraggeber und Bewerbern, auf Grundlage derer die Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.

Die Vergabe nach wettbewerblichem Dialog gliedert sich in drei Phasen: Durchführung eines europaweiten Teilnahmewettbewerbs und Auswahl geeigneter Bewerber. Dialogphase zwischen Bewerbern und Auftraggeber zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bezüglich des Beschaffungsvorhabens und zuletzt erfolgt die Aufforderung zur Angebotsabgabe und Zuschlag zur Ermittlung des Auftragnehmers.

Die mögliche Kommunikation beim wettbewerblichen Dialog zwischen Bewerber und Auftraggeber noch vor der Angebotsabgabe stellt eine Besonderheit dar, da dies bei anderen Vergabeverfahren zum Ausschluss des Bewerbers führen kann (siehe Verhandlungsverbot). Um die Vergabeart des wettbewerblichen Dialogs zu wählen, muss das Beschaffungsvorhaben oberhalb der Schwellenwerte liegen.

Darüber hinaus muss vorausgesetzt sein, dass es der Vergabestelle nicht möglich ist, ohne den wettbewerblichen Dialog mit den Bietern, finanzielle und rechtliche Bedingungen festzulegen, sowie technische Mittel zur Erfüllung des Vorhabens anzugeben.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit wettbewerblichem Dialog