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VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB mit den Teilen A,B &C) regelt die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Vergabestellen und enthält die Vertragsbedingungen für die Ausführung der Bauleistungen.

Die VOB enthält in ihrem Teil A Bestimmungen für die Vergabe von Bauaufträgen. Im Teil werden die Vergaben von Bauleistungen in den ersten beiden Abschnitten unterschieden zwischen nationalen und EU-weiten Vergaben, für die jeweils leicht unterschiedliche Regeln gelten. Im Teil B werden die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und im Teil C die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen aufgeführt.

Alle Teile der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) werden gemeinsam von Auftraggeber– und Auftragnehmervertretern erarbeitet und aktualisiert, so dass beide Interessensgruppen paritätisch an der Ausgestaltung beteiligt werden. Die Diskussion um die Abschaffung der VOB und Eingliederung in die VgV und UVgO wurde beigelegt. Die VOB bleibt weiterhin als eigenständiges Regelwerk für das Bauwesen erhalten. Die neuste Fassung der VOB/A stammt aus dem März 2019.

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