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Vergabevermerk
Der Vergabevermerk ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung des Transparenzgebots. Es gilt das Prinzip der Schriftlichkeit und gem. § 8 Abs. 1 VgV muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend in Textform nach § 126b BGB dokumentieren, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist.
Aus dem Vergabevermerk muss vor allem genau hervorgehen, dass der Auftraggeber alle wichtigen Entscheidungen im Verfahren selbst getroffen hat und nicht einem für ihn im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens dritten Dienstleisters übergeben hat.
Siehe auch:
- eAkte elektronische Vergabeakte
- Dokumentationspflicht
- Vergabeakte