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Vergabeordnungen National

Innerhalb des deutschen Vergaberechts wird grundsätzlich zwischen drei Vergabeordnungen unterschieden, in denen die Bedingungen und der Ablauf eines Vergabeverfahrens geregelt werden.

Für die Vergabe von Bauleistungen wird die Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) angewendet. Bauleistungen sind hierbei Arbeiten jeder Art, die die Herstellung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung einer baulichen Anlage zum Ziel haben.

Die Regelungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen der öffentlichen Hand fallen unter die Verordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) und die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO). Darüber hinaus werden im nationalen Bereich von kommunalen Auftraggebern Liefer- und Dienstleistungen auch noch nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferleistungen (VOL) vergeben, denn die Umsetzung der UVgO ist nicht flächendeckend in allen Bundesländern erfolgt.

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