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Vergabearten
Das Vergaberecht umfasst mehrere Vergabearten und unterscheidet im Wesentlichen zwischen Vergaben über und unter den Schwellenwerten. Entsprechend des Vergaberechts muss anhand verschiedener Kriterien eine bestimmte Vergabeart angewendet werden.
Vergabearten über den Schwellenwerten (Europa-weite Ausschreibungen)
- Offenes Verfahren
- Nicht-Offenes Verfahren
- Verhandlungsverfahren
- Wettbewerblicher Dialog
- Innovationspartnerschaft
Vergabearten unterhalb der Schwellenwerte (nationale Ausschreibungen)
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb
- Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb
- Freihändige Vergabe
Die Standard-Vergabearten stellen sowohl im Europa-weiten als auch im nationalen Bereich das offenen Verfahren / die öffentliche Ausschreibung und das nicht offene Verfahren /die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb dar. Alle anderen Vergabearten können nur unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gewählt werden.
Siehe auch:
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- Freihändige Vergabe
- Verhandlungsverfahren
- Offenes Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Wettbewerblicher Dialog
- zweistufiges / mehrstufiges Vergabeverfahren