Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Vergabeakte

Die Vergabeakte ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung des Transparenzgebots. Für die Vergabeakte gilt das Prinzip der Schriftlichkeit.

Gemäß § 8 Abs. 1 VgV muss der öffentliche Auftraggeber das Vergabeverfahren von Beginn an fortlaufend in Textform nach § 126b BGB dokumentieren, soweit dies für die Begründung von Entscheidungen auf jeder Stufe des Vergabeverfahrens erforderlich ist.

In der Vergabeakte werden z.B. folgende Punkte dokumentiert: die Kommunikation mit Unternehmen und interner Beratungen, die Vorbereitung der Auftragsbekanntmachung und der Vergabeunterlagen, die Öffnung der Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen, die Verhandlungen und der Dialoge mit den teilnehmenden Unternehmen sowie die Gründe für Auswahlentscheidungen und den Zuschlag.

Bei allen über die aumass eVergabe-Plattform durchgeführten Verfahren wir die Vergabeakte mit allen auf der Plattform zur Verfügung stehenden Informationen erstellt und gespeichert. Sie können die Vergabeakte zu jeder Zeit des Verfahrens immer aktuelle herunterladen.

Siehe auch: