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Verfahrensbeteiligte
Zu den Verfahrensbeteiligten im Rahmen eines Vergabeverfahrens zählen zum einen der öffentliche Auftraggeber bzw. die Vergabestelle und zum anderen alle am Verfahren beteiligten Bieter bzw, Bewerber.
Die Verfahrensbeteiligten im Rahmen des Rechtsschutzes im Oberschwellenbereich nach§ 162 GBW sind der Antragsteller, der Auftraggeber und alle Bieter, deren Interessen durch die Entscheidung der Vergabekammer entscheidend beeinflusst werden könnten. Diese Verfahrensbeteiligten werden von der Vergabekammer zu eventuellen Verfahren eingeladen.
Siehe auch: