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Unvollständiges Angebot
Angebote, welche nicht alle in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Preisangaben enthalten, werden von der Ausschreibung ausgeschlossen, da sie nicht mit den anderen Angeboten vergleichbar sind.
In bestimmten Einzelfällen kann der Auftraggeber bei einem unvollständigen Angebot Unterlagen nachfordern. Das gilt vor allem für fehlende leistungsbezogene Unterlagen und nicht für fehlende Preisangaben.
Siehe auch: