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Transparenzgebot
Das Transparenzgebot stellt einen der wichtigen Grundsätze des Vergaberechts dar und zieht sich durch alle Vergaberegime. Es wird direkt im § 97 (1) GWB erwähnt und verpflichtete alle öffentlichen Auftraggeber alle Verfahren nach klaren und im Voraus transparent festgelegten Vorgaben durchzuführen. Dies beinhaltet die Pflicht, den Bieter umfassend zu informieren, z. B. über die verlangten Eignungsnachweise und die Zuschlagskriterien.
Aus dem Transparenzgebot folgt die Verpflichtung der öffentlichen Hand, einen sog. Vergabevermerk zu führen, in dem die wesentlichen Schritte des Vergabeverfahrens niederzulegen sind.
Siehe auch: