Subunternehmer
Ein Subunternehmen – häufig auch Nachunternehmer genannt – erbringt die gesamte oder einen Teil der vom Hauptunternehmen gegenüber dessen Auftraggeber geschuldeten Leistung. Grundlage hierfür ist ein Dienst- oder Werkvertrag, den der Subunternehmer mit dem Hauptunternehmer schließt.
Im Falle eines öffentlichen Auftrages ist dies nur zulässig, wenn es vorab vom Auftraggeber gestattet wurde.
Die Erlaubnis, Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, muss bereits in den Ausschreibungsinformationen und möglichst auch vertraglich festgehalten werden. Unternehmer und Subunternehmer müssen einen Werk-oder Dienstvertrag miteinander schließen, denn rechtlich haftet i.d.R. allein der Unternehmer gegenüber dem Auftraggeber (der Subunternehmer kommt nicht mit diesem in Kontakt, haftet jedoch seinerseits bei Leistungsstörung gegenüber dem Unternehmer).
Siehe auch: