Submissionsabsprache
Unter Submissionsabsprachen versteht man wettbewerbswidrige Absprachen der Bieter bezüglich Ihrer Angebote. Diese Submissionsabsprachen sind strafrechtlich relevant.
Nach § 298 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer bei einer Ausschreibung oder der freihändigen Vergabe eines Auftrags nach voraus gegangenem Teilnahmewettbewerb ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Submissionsabsprache beruht und darauf abzielt, die ausschreibende Stelle zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen.
Bestraft werden können nicht nur Unternehmer, sondern auch die Unternehmen an sich im Rahmen einer Geldstrafe.
Submissionsabsprachen sind für die Auftraggeber oft schwer zu erkennen. Dennoch gibt es Hinweise für Submissionsabsprachen, wie z.B. ähnliche Angebote, Scheinangebote oder überraschende Angebote. Betroffene Angebote sind von der Vergabe auszuschließen.
Siehe auch:
- Zwingende Ausschlusskriterien
- Fakulative Ausschlusskriterien