Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Schätzung des Auftragswertes

Die Schätzung der Auftragswertes ist zentraler Bestandteil eines jeden Vergabeverfahrens. Die Schätzung der Auftragswertes entscheidet darüber, welches Vergaberegime angewendet werden muss, d.h. ob die Schwellenwerte für eine EU-weite Ausschreibung erreicht werden oder ein nationales Verfahren durchgeführt werden kann.

Die Schätzung der Auftragswertes muss vor Einleiten des Vergabeverfahrens durchgeführt werden. Neben der Bestimmung des Vergabeverfahrens entscheidet die Schätzung der Auftragswertes darüber, ob die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichend sind.

Die Vorgehensweise bei der Schätzung der Auftragswertes sind in §3 VgV geregelt. Danach ist vom „voraussichtlichen Gesamtwert der vorgesehenen Leistung ohne Umsatzsteuer auszugehen“. Die Schätzung der Auftragswertes muss aktuell sein. Genauer gesagt ist der Stichtag für die Schätzung der Auftragswertes der Tag der Bekanntmachung. Darüber hinaus sollte die Kostenschätzung sorgfältig durchgeführt und dokumentiert werden.

Siehe auch: