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Pauschalpreisangebot
Im Rahmen eines Pauschalpreisangebotes reicht der Bieter nicht ein Leistungsverzeichnis mit einzeln befüllten Einheitspreisen ein, die mit den Mengenangaben multipliziert werden und des Gesamtpreis ergeben. Er reicht für die gesamten Arbeiten einen Pauschalpreis an. Ein solches Pauschalpreisangebot ist grundsätzlich zulässig, wenn es so vom Auftraggeber gefordert wurde.
Falls der Auftraggeber jedoch in den Vergabeunterlagen ein Leistungsverzeichnis mit Einheitspreisen eingestellt hat, kann ein Pauschalpreisangebot lediglich als Nebenangebot abgegeben werde. Wird in diesem Fall aber kein gültiges Hautpangebot mit ausgewiesenen Einheitspreisen eingereicht, ist das Pauschalpreisangebot als reines Nebenangebot auszuschließen.
Siehe auch: