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Option
Im Vergaberecht bedeutet eine Option, dass ein Auftragnehmer sich zur Erbringung einer Leistung verpflichtet und diese durch den Auftraggeber abgerufen werden kann, z.B. sobald ein Bedarf entsteht.
Der Abruf der Leistung ist jedoch keine Pflicht. Eine Option kann beispielsweise bei Bedarfspositionen entstehen.
Siehe auch: