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Mittelständische Interessen
Nach § 97 Abs. 4 GWB sind mittelständische Interessen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders zu beachten. Um es auch mittelständischen Unternehmen möglich zu machen, sich für große Aufträge zu bewerben, können und sollen diese in einzelne Lose aufgeteilt ausgeschrieben werden.
Zusätzlich erleichtert die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften die Teilnahme an Ausschreibungen.
Siehe auch: