Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die Beschreibung einer Sachleistung sowie deren Gegenleistung, in der Regel dem Preis der Kaufsache eines Tauschvertrags.
Die Hauptleistungen des Leistungsschuldners werden insbesondere hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Funktionen und Qualitätsmerkmale definiert.
Das Vergaberecht sieht vor, dass die Leistungen eindeutig und erschöpfend beschrieben werden müssen, so dass die Bieter ihre Preise sicher und ohne erhebliche Vorarbeiten kalkulieren können.
Die Leistungsbeschreibung kann ein Leistungsverzeichnis oder ein Leistungsprogramm beinhalten. Am häufigsten findet die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Anwendung. Seltener wird eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (Funktionale Leistungsbeschreibung) angefertigt.
Siehe auch: