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Konzession

Unter einer Konzession versteht man die Leihgabe eines öffentlichen Gutes durch einen öffentlichen Auftraggeber – dem Konzessionsgeber. Die Konzession kommt in unterschiedlichen Bereichen zum Einsatz.

Eine Dienstleistungskonzession liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber eine staatliche oder kommunale Aufgabe an ein Unternehmen der Privat-Wirtschaft vergibt, z.B. Entsorgungsdienstleistungen oder Durchführen von Schülerbeförderungen. Im Rahmen einer Baukonzession überträgt der Konzessionsgeber dem Konzessionsnehmer einen Bauauftrag und dieser erhält anstatt einer Vergütung das Recht zur Nutzung des Gebäudes.

Die Regeln zur Vergabe einer Konzession sind in der KonzVgV Konzessionsvergabeverordnung festgesetzt.

Siehe auch: