Interkommunale Kooperation
Interkommunale Zusammenarbeit oder Kooperation ist ein Modell, das bereits heute von vielen Kommunen im gesamten Bundesgebiet praktiziert wird und betrifft vergaberechtlich nur Aufträge, die oberhalb der EU-Schwellenwerte liegen. Die genauen Regelungen finden sich im §108 GWB, vor allem die Voraussetzungen unter denen eine solche interkommunale Kooperation vergaberechtsfrei möglich ist.
Es ergeben sich für die interkommunale Kooperation keine vergaberechtlichen Probleme bei ausschließlich der öffentlichen Hand vorbehaltenen Aufgaben, die nicht am Markt erbracht werden können.
Vergaberechtlich schwierig wird die interkommunale Kooperation jedoch bei marktüblichen Leistungen, wie z.B. Bauhofleistungen oder Leistungen der Informationstechnik.
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