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Innovationspartnerschaft

Die Innovationspartnerschaft ist eine besondere Form des Vergabeverfahrens im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung. Sie ist im § 19 VgV detailliert geregelt.

Die Innovationspartnerschaft dient dem Ziel der Entwicklung einer innovativen Liefer- oder Dienstleistung. Voraussetzung für die Durchführbarkeit einer Innovationspartnerschaft ist, dass es am Markt keine passende Liefer- oder Dienstleistung für den Bedarf des öffentlichen Auftraggebers gibt.

Auch der §3 VOB/A EU Punkt 5 hat die Innovationspartnerschaft als Verfahren mit aufgenommen, ebenso wie der §18 der SektVO.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Innovationspartnerschaft