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Innovationspartnerschaft
Die Innovationspartnerschaft ist eine besondere Form des Vergabeverfahrens im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung. Sie ist im § 19 VgV detailliert geregelt.
Die Innovationspartnerschaft dient dem Ziel der Entwicklung einer innovativen Liefer- oder Dienstleistung. Voraussetzung für die Durchführbarkeit einer Innovationspartnerschaft ist, dass es am Markt keine passende Liefer- oder Dienstleistung für den Bedarf des öffentlichen Auftraggebers gibt.
Auch der §3 VOB/A EU Punkt 5 hat die Innovationspartnerschaft als Verfahren mit aufgenommen, ebenso wie der §18 der SektVO.
Siehe auch:
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- Freihändige Vergabe
- Verhandlungsverfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Wettbewerblicher Dialog
- zweistufiges / mehrstufiges Vergabeverfahren