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HOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist noch die allgemein verbindliche Regelung des Bundes für Planungsleistungen im Baugewerbe und definiert die Höhe des Vergütungsanspruchs.

Mit Urteil vom 04.07.2019 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest-und Höchstsätze der HOAI (§ 7 Abs. 1 HOAI 2013) den Grundsätzen der europäischen Union widersprechen. Auch das Argument der BRD, die Qualität der Architektenleistung dadurch zu gewährleisten, wurde abgelehnt.

Damit ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet die Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) zu Mindest- und Höchstsätzen abzuschaffen. Bis das geschehen ist, finden sie keine Anwendung mehr. Das wirft auch in Vergabeverfahren viele Fragen auf. So ist es nach einem Beschluss der Vergabekammer Bund nicht mehr zulässig, bei der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Honorarangebote zu verlangen und zu werten.

aumass Magazin:

Grüner Ordner mit Honorarordnung fuer Architekten und Ingenieure