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Hauptausschuss für freiberufliche Leistungen
Der Hauptausschuss für freiberufliche Leistungen ist für die Erarbeitung, Novellierung der Verdingungsbedingungen für freiberufliche Leistungen zuständig. Die stetige Bearbeitung der Vergabeverordnungen erfolgt, um europäische Vergaberechtlinien in deutsches Recht umzusetzen.
Siehe auch: