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Grundsätze der Vergabe
Die Grundsätze der Vergabe werden im §97 GWB behandelt und definiert. Darin sind die fünf Grundprinzipien Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Verhältnismäßigkeit genauer beschrieben.
Diese stellen die wichtigsten Grundsätze der Vergabe dar und sollen einen Wettbewerb und damit wirtschaftlichen Einkauf der Behörden sicherstellen.
Siehe auch: