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Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer im Gegensatz zum Generalübernehmer tätigt wesentliche Bauleistungen, die zur Erfüllung eines Auftrags notwendig sind, selbst. In der Regel leisten Generalunternehmer rund 1/3 bis die Hälfte des gesamten Auftragsvolumens.
Für zusätzliche Bauleistungen werden vom Generalunternehmer Subunternehmer beauftragt, die diese Leistungen erbringen können.
Siehe auch: