Zurück
Fristen im Vergabeverfahren
Innerhalb eines Vergabeverfahrens sind sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer festgelegte Fristen einzuhalten, um einen möglichst geregelten Ablauf sicherzustellen und das Streitrisiko niedrig zu halten.
Eine Frist im Vergabeverfahren ist ein abgegrenzter, d.h. ein bestimmt bezeichneter oder bestimmbarer Zeitraum mit Anfangs- und Endtermin.
Üblicherweise gelten folgende eingeführte Fristen: Veröffentlichungsfrist, Teilnahme- bzw. Bewerbungsfrist, Angebotsfrist, Frist für zusätzliche Auskünfte (Bieterfragen), Zuschlags- und Bindefrist, Frist zur Nachforderung von Unterlagen, Frist zur Bekanntmachung über die Auftragserteilung und Fristen für Rügen und Nachprüfungen.
Siehe auch:
