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Eventualposition
Eventualpositionen, auch Bedarfspositionen genannt, sind eventuell erwünschte Leistungen des Auftraggebers, die bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses noch nicht genau feststehen.
Die Erbringung der Leistung kann demnach vom Auftraggeber im späteren Verlauf gewünscht werden, ist also lediglich optional und nicht verpflichtend. Eine derartige Vergabe unter Vorbehalt ist vergaberechtlich aufgrund möglicher Manipulationen im Vergabeverfahren nur eingeschränkt möglich.
Neben der Bedarfsposition kennt das Vergaberecht auch die Alternativposition und die Grundposition im Leistungsverzeichnis.
Siehe auch: