Plattform für Ausschreibung und eVergabe
Zurück

Elektronische Angebote

Unter elektronischen Angeboten versteht man die Abgabe eines Angebots auf elektronischem Wege. Angebote können im Rahmen des elektronischen Vergabeverfahrens (eVergabe) elektronisch in Textform nach §126 (b) BGB statt per Post in Papierform abgegeben werden.

Im Rahmen von EU-Vergaben erfolgt die Ausschreibung ausschließlich auf elektronischem Weg. Sowohl Bekanntmachungen, Vergabeunterlagen, Angebote, Bewerbungen als auch Teilnahmeanträge werden elektronisch ausgetauscht und zur Verfügung gestellt. EU weite Ausschreibungen dürfen nur noch elektronisch erfolgen. Ausschreibungen werden elektronisch beim Amt für Veröffentlichung der EU eingereicht.

Bekanntmachungen müssen aktuell ebenfalls nur noch elektronisch verpflichtend erfolgen. Gleiches gilt für die Abgabe von Angeboten – die elektronische Angebotsabgabe. Nicht elektronische Angebote, also solche, die in Papierform eingehen, müssen ausgeschlossen werden.

Siehe auch:

aumass Informationen:

Grüner Ordner mit elektronischen Angeboten