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Eignungsprüfung
Der öffentliche Auftraggeber ist im Rahmen der Eignungsprüfung verpflichtet zu kontrollieren, ob die Bewerber / Bieter für die zu erbringende Leistung geeignet sind. Diese Eignungsprüfung erfolgt anhand der vorab festgelegten und veröffentlichten Eignungskriterien.
Darüber hinaus muss im Rahmen der Eignungsprüfung auch festgestellt werden, ob Ausschlussgründe vorliegen. Der Nachweis für die Eignungsprüfung kann in Form einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung geführt werden.
Siehe auch:
- Eignungsleihe
- Eignungskriterien
- EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung