eVergabe
Als eVergabe bezeichnet man die vollständige elektronische digitale Abwicklung eines Vergabeverfahrens. Seit 18. Oktober 2018 müssen alle EU-weiten Verfahren als Vergabeprozess in den verschiedenen Stufen elektronisch abgewickelt werden.
Im Rahmen der Einführung der UVgO wurde auch für die unterschwelligen Vergaben im Liefer- und Dienstleistungsbereich seit dem 1.1.2020 die vollständige eVergabe verpflichten eingeführt.
Nur in den unterschwelligen Bauvergaben nach VOB/A haben die Auftraggeber weiterhin die Wahl, ob sie Angebote in Papierform oder digital erhalten wollen.
Auch wenn die eVergabe noch nicht für alle Verfahre verpflichten eingeführt wurde, bietet sie sowohl Auftraggeber als auch Bietern enorme Vorteile und vor allem Zeit- und Kosteneinsparungen. Spätestens, wenn das Führen einer digitalen Vergabeakte (eAkte) für öffentliche Auftraggeber vorgegeben wird, ist der einzig sinnvolle Weg, ein Vergabeverfahren durchzuführen, die eVergabe.
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