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DVAL Deutscher Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen
Der Deutsche Vergabe- und Vertragsausschuss für Lieferungen und Dienstleistungen (DVAL) ist für die Erarbeitung und Weiterentwicklung der Richtlinien und Grundsätze bei der Vergabe von Lieferungen und (Dienst-)Leistungen, ausgenommen Bauaufträge, zuständig.
Seit der Vergaberechtsreform 2016 hat der DVAL nur noch eine beratende Funktion. Die vor 2016 fast 90 Jahre lang bestehende VOL/A wird Schritt für Schritt außer Kraft gesetzt. Die Regelungen der VOL/A wurden von der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ersetzt und die Regelungen der EG-VOL/A durch die VgV.
Siehe auch:
aumass Vergaberecht:
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)
- Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
