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Doppelte Ausschreibung
Eine Doppelausschreibung liegt dann vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber die identische Leistung bzw. Beschaffung zweifach ausschreibt, ohne dies für die Bieter kenntlich zu machen (Verletzung der notwendigen Vergabetransparenz) oder um eine Markterkundung durchzuführen.
Derartige doppelte Ausschreibungen sind grundsätzlich vergaberechtlich unzulässig.
Siehe auch: