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Dienstleistungskonzession
Dienstleistungskonzessionen sind nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verträge gegen Entgelt, bei denen ein Konzessionsgeber oder ein Unternehmen mit der Erbringung und der Verwaltung von Dienstleistungen betraut wird.
Eine Dienstleistungskonzession unterscheidet sich vom Dienstleistungsauftrag dahingehend, dass ein Unternehmen im Wesentlichen dadurch vergütet wird, dass es die Genehmigung zur Erbringung einer Dienstleistung erhält, wobei es einem Verlustrisiko ausgesetzt ist. Beispiele hierfür wären der Betrieb einer Schulmensa mit Betriebskostenzuschuss oder der Betrieb einer Radiologenpraxis im Kreiskrankenhaus mit (einklagbarer) Verpflichtung zur Bereitstellung der entsprechenden Geräte.
Siehe auch:
aumass Vergaberecht: