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Chancengleichheit
Die Chancengleichheit ist durch das Diskriminierungsverbot eine der wichtigen Grundsätze im Vergaberecht und im § 97(2) GWB geregelt. Nach dem EU-Vergaberecht müssen alle Unternehmen gleich behandelt werden und damit Chancengleichheit bestehen.
Die Chancengleichheit bedeutet auch, dass alle Bieter immer auf dem gleichen Wissenstand sind und eventuelle Wissenvorsprünge ausgeglichen werden.
Siehe auch: