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Bieterkonferenz
Die ausschreibende Stelle lädt zur Bieterkonferenz ein, i.d.R. zur Bekanntgabe von Änderungen der Ausschreibungsbedingungen oder von allgemeinen Informationen.
Eingeladen werden alle Unternehmen, die Vergabeunterlagen angefordert haben. Eine Teilnahmepflicht besteht nicht.
Wettbewerbsrechtlich werden solche Bieterkonferenzen sehr kritisch gesehen, da sich im Rahmen der Bieterkonferenz die am Verfahren teilnehmenden Unternehmen kennenlernen und es somit im Fortlauf des Verfahrens zu Absprachen kommen kann.
Siehe auch: