Zurück
Bietereignung
Die Bietereignung ist in jeden Vergabeverfahren zu prüfen. Auch in einstufigen Verfahren muss die Bietereignung vor der Prüfung des eigentlichen Angebotes erfolgen. Dabei muss überprüft werden, ob Ausschlussgründe für einzelnen Bieter vorliegen.
Die Bietereignung kann anhand über die Eignungskriterien abgefragter Nachweise überprüft werden. Dabei werden die „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“, die „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ sowie die „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ kontrolliert.
Siehe auch: