Beschafferprofil
Nach § 37 (4) VgV und §35 (4) SektVO kann der öffentliche Auftraggeber im Internet zusätzlich zu den verpflichtenden Bekanntmachungsplattformen ein Beschafferprofil einrichten.
Es enthält die Veröffentlichung von Vorinformationen, Angaben über geplante oder laufende Vergabeverfahren, über vergebene Aufträge oder aufgehobene Vergabeverfahren sowie alle sonstigen für die Auftragsvergabe relevanten Informationen wie zum Beispiel Kontaktstelle, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer des öffentlichen Auftraggebers.
Die aumass eVergabe Plattform bietet jedem Auftraggeber die Einrichtung eines solchen Beschafferprofils an. Dieses Beschafferprofil wird von aumass für Sie eingerichtet, laufend aktuell gehalten und ist im Rahmen eines Nutzungsvertrags mit aumass inklusive.
Siehe auch: