Plattform für Ausschreibung und eVergabe
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Bekanntmachung

Ein Auftraggeber teilt in der Bekanntmachung seine Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. Ausschreibungen sind in der Regel über eine Bekanntmachung öffentlich zu machen.

Bekanntmachungen erfolgen insbesondere über die Internetseiten des Auftraggebers, über eVergabe-Plattformen, Tageszeitungen, Veröffentlichungsblätter oder Fachzeitschriften. Ob und wie die Bekanntmachung zu erfolgen hat, ist abhängig von der Art des Vergaberegimes, also der anzuwendenden Vergabeordnung.

Nationale Vergabeverfahren und europäische Vergabeverfahren sind unterschiedlich bekanntzumachen. Grundsätzlich reicht mittlerweile die elektronische Form der Bekanntmachung aus.

Über aumass eVergabe können sämtliche Bekanntmachungen komfortabel elektronisch durchgeführt werden. Die Meldung an die entsprechende Stelle erfolgt im Rahmen eines Verfahrens per Mausklick. Dies gilt für alle Varfahrensarten und Meldestellen, wie bspw. bund.de, TEDSimap oder BayVeBe.

Siehe auch:

 

Grüner Ordner mit Bekanntmachung

Rechtsgrundlagen für Nationale Bekanntmachungen sind insbesondere § 12 VOB/A, sowie §§ 27 und 28 UVgO § 37 VgV, sowie § 12 VOL/A geregelt. Europaweite Vergabeverfahren und deren Bekanntmachung sind in § 12 EU , VOB/A und § 37 VgV definiert.