BayVeBe
BayVeBe ist eine offizielle Veröffentlichungs-Plattform und wird vom Bayerischen Finanzministerium als neutrales Organ betrieben. Auf der Plattform werden veröffentlichungspflichtige Bekanntmachungen für nationale Vergabeverfahren aus dem Freistaat Bayern zentral für alle Bewerber und Interessenten im Geiste des GWB bereitgehalten. Hierzu zählen Auftragsbekanntmachungen, Vorinformationen über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen und Verhandlungsverfahren(Ex-Ante-Meldung) und Bekanntmachungen über vergebene Aufträge (Ex-Post Bekanntmachungen).
Die Verpflichtung zur Ex-Ante–Bekanntmachung auf BayVeBe gilt in Bayern für alle Aufträge öffentlicher Auftraggeber als Beschränkte Ausschreibung oder Verhandlungsvergabe über den Wertgrenzen. Dabei beträgt die Wartefrist zwischen Bekanntmachung und Aufforderung zur Angebotsabgabe 7 Kalendertage.
Nach einem erteilten Auftrag für Bauleistungen als Beschränkte Ausschreibung ab 25.000 € (ohne USt) und bei Verhandlungsvergaben ab 15.000 € (ohne USt) ist eine Ex-Post Bekanntmachung auf BayVeBe für die Dauer von 6 Monaten durchzuführen.
Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen sind für Bayerische Kommunen Ex-Post Bekanntmachungen auf BayVeBe ab 25.000 € (ohne USt) für die Dauer von 3 Monaten verpflichtend.
aumass eVergabe überträgt, als Service für Vergabestellen, alle Auftragsbekanntmachungen sowie die Ex-Ante und Ex-Post Meldungen automatisiert von der aumass Plattform auf BayVeBe.
Unabhängig davon, ob die Statistikmeldungen als Teil eines Vergabeverfahrens oder einzeln durchgeführt werden sollen. Somit kann eine Vergabestelle alle Veröffentlichungen und Meldungen komfortabel aus einem System durchführen. Selbstverständlich gebührenfrei.
Siehe auch: