Ausschreibungsarten
Der Gesetzgeber sieht verschiedene Ausschreibungsarten vor. Für jede Ausschreibung ist eine bestimmte Ausschreibungsart vorgesehen, die wesentlich von den Wertgrenzen bzw. Schwellenwerten abhängt.
Ausschreibungen erfolgen im Wege des nationalen Vergabeverfahrens im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, beschränkten Ausschreibung, freihändigen Vergabe und Direktauftrag, Verhandlungsverfahren mit oder ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Rahmenvereinbarung.
Europaweit lauten die Ausschreibungsarten Offenes Verfahren, Nichtoffenes Verfahren, Verhandlungsverfahren mit und ohne Teilnahmewettbewerb, Wettbewerblicher Dialog und Innovationspartnerschaft. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen muss von der Vergabestelle eine bestimmte Ausschreibungsart angewendet werden.
Siehe auch:
- Öffentliche Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung
- Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb
- Freihändige Vergabe
- Verhandlungsverfahren
- Offenes Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
- Wettbewerblicher Dialog
- zweistufiges / mehrstufiges Vergabeverfahren
- Innovationspartnerschaft
- Rahmenvereinbarung