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Auftragserteilung

Im Vergabeverfahren wird nach Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer bzw. durch den Bieter seitens des Auftraggebers ein Auftrag erteilt. Der Auftrag wird mittels Zuschlag erteilt und damit angenommen.

Mit Zuschlagserteilung bzw. Auftragserteilung wird das Angebot durch den Auftraggeber angenommen und das Vergabeverfahren beendet.

Der Vertrag zur Erbringung von Lieferungen, Dienst- oder Bauleistungen kommt mit Auftragserteilung bzw. Zuschlagserteilung zustande.

Siehe auch:

Grüner Ordner mit Auftragserteilung