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Angebotsprüfung

Nach der Angebotsöffnung erfolgt die Angebotsprüfung. Hierbei kontrolliert der Auftraggeber, ob die Angebote vollständige sind. Falls Unterlagen oder Angaben fehlen, muss der Auftraggeber entscheiden, ob es sich hierbei um einen zwingenden Ausschlussgrund handelt. In diesem Fall darf das Angebot nicht gewertete werden.

Ein zwingender Ausschlussgrund besteht etwa, wenn das Angebot zu spät eingegangen ist oder wenn Preisangaben fehlen. In anderen Fällen können aber auch fehlende Unterlagen nachgefordert und damit vom Bieter nachgereicht werden.

Im Rahmen der Angebotsprüfung werden die Angebote auch einer ersten rechnerischen Prüfung unterzogen.

Siehe auch: