Angebotsfrist
Die Angebotsfrist ist der Zeitraum vom Absenden der Bekanntmachung bis zum Abgabetermin für die Angebote.
Für den Beginn der Angebotsfrist kommt es ausschließlich auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung an und nicht etwas darauf, wann die Bieter Kenntnis davon erlangt haben oder wann sie die Vergabeunterlagen zur Verfügung hatten. Die Angebotsfrist beginnt am Tag nach der Absendung der Bekanntmachung um 0:00 Uhr. Das Ende der Angebotsfrist darf im Gegensatz zum Fristbeginn nicht auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen. In diesem Fall verschiebt es sich entsprechend nach hinten.
Die Dauer der Angebotsfrist ist immer in Kalendertagen angegeben. Für EU-weite Verfahren ist jeweils der Mindestzeitraum für die Angebotsfrist festgelegt. Durch bestimmte, gesetzlich geregelte Ausnahmetatbestände kann sich diese Standard-Angebotsfrist verkürzen. Verlängern kann der Auftraggeber die Angebotsfrist dagegen immer.
Siehe auch: