Ex-Ante und Ex-Post Transparenzgrundsatz einfach erfüllen
Im Rahmen von beschränkten oder freihändigen Vergaben sind Auftraggeber ab gewissen Wertgrenzen zur Übermittlung von Ex-Ante und Ex-post Meldungen verpflichtet. Dies dient zur Erfüllung des Transparenzgrundsatzes nach §97 GWB.
Die Ex-Ante und Ex-Post Meldungen können über die eVergabe-Plattform im Rahmen eines Vergabeverfahrens automatisiert erstellt werden. Sind alle Informationen zu einem Verfahren auf der Plattform eingestellt, kann die Ex-Ante Meldung mit einem Mausklick erstellt und an die entsprechenden Pflichmedien übermittelt werden. Auch zur Erstellung einer Ex-Post Meldung müssen lediglich der Auftragswert und der erfolgreiche Bieter auf der Plafform eingetragen werden. Dann kann auch die Ex-Post Meldung einfach per Mausklick erstellt werden und an die Pflichtmedien übermittelt werden.
Die Durchführung der Ex-Ante und Ex-Post Meldungen über die Plattform ist in dem jeweiligen Vergabeverfahren inkludiert. Es fallen keine weiteren Kosten an. Das aumass Service-Team steht Ihnen für die Einweisung und für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ex-Ante
Die Ex-Ante Veröffentlichung als Information über eine geplante beschränkte Ausschreibung, freihändige Vergabe oder Verhandlungsvergabe über den Wertgrenzen dient der Vermeidung von Korruption und Manipulation und erfüllt den Transparenzgrungdsatz nach §97 GWB.
Sie ist anzuwenden bei beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen, freihändigen Vergaben oder Verhandlungsvergaben nach VOB/A, VOL/A oder UvgO, deren voraussichtliches Auftragsvolumen die Wertgrenzen überschreitet. Die Wertgrenzen sind in jedem Bundesland individuell festgelegt. Eine Übersicht über die aktuellen Wertgrenzen von Bund und Ländern finden Sie hier.
Nach Versand einer Ex-Ante Meldung muss eine Wartefrist von 7 Kalendertagen bis zur Durchführung des eigentlichen Verfahrens eingehalten werden.
Die aumass eVergabe-Plattform erstellt und übermittelt die Ex-Ante Meldungen komfortabel per Mausklick.
Ex-Post
Die Ex-Post Veröffentlichung als öffentliche Information über den Auftragszuschlag auf eine beschränkte oder freihändige Vergabe nach § 20 Abs. 3 VOB/A für Bauleistungen muss als Bekanntmachung mit Auftragszuschlag erfolgen und 6 Monate vorgehalten werden.
Dies gilt für beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb, wenn der Auftragswert die Wertgrenzen überschreitet, respektive wenn bei freihändigen Verfahren der Auftragswert die Wertgrenzen übersteigt. Nach § 19 Abs. 2 VOL/A erfolgt die Zuschlagsbekanntmachung bei Lieferleistungen nach beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben für die Dauer von drei Monaten bei einem Auftragswert über den Wertgrenzen.
Die Ex-Post Meldung kann automatisch an das Zentralorgan des Bundes www.bund.de sowie an die Pflichtmedien der Bundesländer übermittelt werden.
Die aumass eVergabe-Plattform erstellt und übermittelt die Ex-Post Meldungen komfortabel per Mausklick.