eVergabe für Bieter Einleitende Informationen
eVergabe ermöglicht den Bietern, sich schnell und kostengünstig einen Überblick über die Auftragslage zu verschaffen. Die Teilnahme an Vergabeverfahren und Abgabe von Angeboten ist einfach möglich. Passende Aufträge können erfolgreich aquiriert werden. Hier finden Sie grundsätzliche Informationen rund um die eVergabe.
Was ist eVergabe?
eVergabe steht für die Umstellung des Vergabewesens vom Medium Papier auf elektronische Medien. So werden schon heute Veröffentlichungen nicht mehr ausschließlich in Zeitungen abgedruckt, sondern auf eVergabe-Plattformen im Internet veröffentlicht. Der Gesetzgeber fordert, dass Bieter zu den öffentlichen Ausschreibungen gebührenfrei, direkt und uneingeschränkt Zugang erhalten.
Auch die Bereitstellung der Vergabeunterlagen, die Kommunikation mit den Vergabestellen und die Dokumentation erfolgt elektronisch über die eVergabe-Plattform.
Wie funktioniert eVergabe?
Bei eVergabe arbeiten Vergabestellen und Bieter über eine eVergabe-Plattform zusammen. Die eVergabe-Plattform ist der Marktplatz für Bauleistungen, Dienstleistungen und Lieferleitungen.
Vergabestellen veröffentlichen Ihre Ausschreibungen auf einer eVergabe-Plattform wie aumass. Bieter können dort Ausschreibungen einsehen und Vergabeunterlagen herunterladen. Auch die Kommunikation mit der Vergabestelle sowie nachträgliche Informationen zu den Ausschreibungen erfolgen allesamt elektronisch über die Plattform.
Nur bei nationalen Ausschreibungen haben Vergabestellen teilweise noch die Wahlmöglichkeit, ob Angebote in Papierform oder elektronisch abgegeben werden müssen. Bei EU-weiten Ausschreibungen ist die Angebotsabgabe heute schon nur digital möglich.
Ist eine Registrierung erforderlich?
Für das Suchen der Ausschreibungen und das Herunterladen der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich. Für die Teilnahme an Vergabeverfahren und die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
Wenn Sie auf der aumass Vergabeplattform registriert sind, können sie darüber hinaus Mehrwerte der eVergabe-Plattform nutzen. Diese sind zum Beispiel erweiterte Suchfilter, die automatische Suche nach passenden Ausschreibungen mit Benachrichtigung per E-Mail oder die Archivierung aller Verfahren.
Beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben?
Wie bisher auch, kann Ihr Unternehmen zu beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben von einer Vergabestelle eingeladen werden. Die Einladung erhalten Sie als E-Mail über die eVergabe-Plattform. Mit der Einladungs-E-Mail erhalten Sie einen individuellen Zugangscode, über den Sie die Ausschreibung einsehen und die Vergabeunterlagen herunterladen können.
Auch die Kommunikation, die Abgabe des Angebotes und die Zuschlagserteilung erfolgt über die eVergabe-Plattform.
Bietet eVergabe Vorteile?
eVergabe bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile. Neben einer großen Marktransparenz erhalten Sie einen besseren Überblick über alle Ihre Verfahren. Durch weitere hilfreiche Funktionen der aumass eVergabe-Plattform wird sich Ihr Arbeitsaufwand für Recherchen, Kommunikation und die Angebotsabgabe erheblich reduzieren.
Wie ist eVergabe rechtskonform?
Die Vorgaben zur eVergabe sind unter anderem geregelt in den §11 VgV und §41 VgV sowie Artikel 22 Richtlinie 2014/24/EU. Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Vergabeverfahren der öffentlichen und öffentlich geförderten Institutionen über eine elektronische Vergabeplattform durchgeführt werden müssen.
Der eVergabeprozess muss dabei den Grundsätzen „unentgeltlich, uneingeschränkt, nicht diskriminierend, allgemein verfügbar“ etc. folgen. Das bedeutet für Sie als Bieter, dass Ihnen Ausschreibungen und Vergabeunterlagen kostenlos und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden müssen.
Dabei dürfen weder der Zugang noch die Unterlagen diskriminierend sein. Diskriminierend wären beispielsweise eine spezielle Bietersoftware oder exotische Dateiformate und Programme.
Sie als Bieter agieren im Sinne des Gesetzgebers, sofern Sie sich für eine rechtskonforme eVergabe Plattform entscheiden und deren Funktionalitäten korrekt nutzen. Für die Vergabestellen und die Plattformbetreiber gelten viele weitere Vorschriften, die Sie als Bieter vor Risiken schützen.