Plattform für Ausschreibung und eVergabe

Auftrag finden

Tagesaktuell nach öffentlichen und privaten Aufträgen suchen. Bei aumass finden Sie permanent über 10.000 Veröffentlichungen aus Deutschland und Europa. So können Sie erfolgreich einen passenden Auftrag für Ihr Unternehmen finden und gewinnen – und das komplett gebührenfrei!

Die „automatische Suche“ mit Benachrichtigung per E-Mail steht Ihnen ab dem „Tarif Basis“ zur Verfügung.

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Die Veröffentlichung eines Vergabeverfahrens ist eine Aufforderung, ein Angebot für die in den Vergabeunterlagen ausführlich beschriebene Leistung abzugeben. Ziel ist für den Auftraggeber die Ausführung der von ihm ausgeschriebenen Leistung und für den Bieter, der einen Auftrag sucht, der Erhalt dieses Auftrages.
Landkreise, Städte, Kommunen, Gemeinden, Trägerschaften, Stadtwerke, karitative Träger, Projektsteuerungsgesellschaften, Architekten, Unternehmen, etc. nutzen aumass eVergabe für die Vergabe ihrer Aufträge. Täglich werden ca. 10.000 Bekanntmachungen für öffentliche Auftragsvergaben auf der Plattform angezeigt. Damit sind die Suche nach dem passenden Auftrag und das Herunterladen der entsprechenden Unterlagen ohne Registrierung und ohne Gebühren möglich. Für die Teilnahme am Verfahren und damit die Bewerbung für einen Auftrag ist eine kostenlose Registrierung notwendig. Vergabeverfahren gemäß UVgO, VOL, VOB, VgV, SektVO, KonzVgV und BGB in den Bereichen Bau-, Liefer- und Dienstleistung werden unterstützt. Über die Buchung eines Bieterpaketes bei aumass müssen Sie nicht mehr nach potentiellen Aufträgen suchen, sondern diese werden Ihnen durch Einstellen eines oder mehrerer Suchagenten direkt in Ihr E-Mail-Postfach geliefert.

Wie läuft ein Vergabeverfahren ab?

Durch eine Vielzahl von Gesetzen und Regelungen ist genau festgelegt, wie ein Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber genau abzulaufen hat. Auch die Veröffentlichungsmedien für die Bekanntmachungen der Vergabeverfahren sind Großteils vordefiniert, ebenso die Fristen, die zeitliche Abfolge und alle sonstigen Rahmenbedingungen. Alle Regelungen zu den Vergabeverfahren finden sich in den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen (VOB, VOL, VgV, UVgO, SektVO, KonzVgV, VSVgV, u.ä.).

Auch wenn privatwirtschaftliche Auftraggeber nicht an die Vorgaben des Vergaberechts gebunden sind, bedienen sie sich dennoch des Instrumentes eines Vergabeverfahrens, um gute Angebote für die von ihnen zu vergebenden Aufträge zu finden. Für diese gelten andere gesetzliche Regelungen z.B. das BGB.

Durch die Vielzahl an täglich veröffentlichten Bekanntmachungen auf aumass eVergabe – öffentliche wie privatwirtschaftliche – kann man über dieses Medium sehr komfortabel nach potentiellen Aufträgen suchen. Über die Einstellung eines Suchagenten, kann man sogar das System für einen Aufträge suchen lassen. Die interessanten Bekanntmachungen werden Ihnen damit sozusagen auf dem Silbertablett – in diesem Falle über eine E-Mail-Nachricht – präsentiert.

Wer vergibt Aufträge?

Verpflichtet zur Durchführung von gesetzlich genau definierten Vergabeverfahren sind alle öffentlichen Auftraggeber (Bund, Länder, Städte, Landkreise, Kommunen, Gemeinden, Stadtwerke, u.ä.) und geförderte Träger. Darüber hinaus müssen alle öffentlich geförderten Maßnahmen, sei es von caritativen oder auch rein privatwirtschaftlichen Organisationen, über Vergabeverfahren ausgeschrieben werden. All diese Verfahren kann man über aumass einfach und kostenlos finden.

Auch privatwirtschaftliche Unternehmen oder sogar Privatpersonen (z.B. für den privaten Hausbau) nutzen vor allem im Bereich der Bauleistungen das Instrument der Ausschreibung, um Unternehmen für die Aufträge zu finden. Diese potentiellen Aufträge kann man ebenso über aumass entdecken.

Welche Gesetze regeln die Vergabe öffentlicher Aufträge?

Folgenden Gesetze regeln den Ablauf von öffentlichen Auftragsvergaben: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), Vorordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (KonzVgV), Sektorenverordnung (SektVO), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO), Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO), Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
Darüber hinaus wirken noch einige andere Gesetze in die Durchführung von Vergabeverfahren hinein: z.B. BGB, Korruptionsbekämpfungsrichtlinie, DSGVO und diverse Erlasse und Haushaltsordnungen.
Gewerbliche und private Auftragsvergabe unterliegen lediglich den normalen Gesetzen (BGB) und Regelungen, der Auftraggeber hat hier mehr Entscheidungsfreiheit bei der Suche nach einem Auftragnehmer.

Welche Arten von Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge gibt es?

Die wichtigste Weiche für die Unterscheidung der Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge sind die EU-Schwellenwerte. Oberhalb dieser festgelegten Schwellenwerte muss ein Auftrag europaweit ausgeschrieben werden, unterhalb national.

Die EU-weiten Verfahren werden unterschieden in offene Verfahren, nicht offene Verfahren, Verhandlungsverfahren, wettbewerbliche Dialoge und Innovationspartnerschaften. Im Bereich der nationalen Verfahren kennt man die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung mit und ohne Teilnahmewettbewerb, die Verhandlungsvergabe mit und ohne Teilnahmewettbewerb, die freihändige Vergabe und den Direktauftrag.

Die gewerblichen oder privaten Auftragsvergaben sind weit weniger reguliert – der Auftraggeber kann selbst festlegen, wie er die Vergabe durchführen möchte, um erfolgreich ein passendes Unternehmen für dem von ihm zu vergebenden Auftrag zu finden.

Welche Gewerke werden vergeben?

Die Auftragsvergabe nach Gewerken erfolgt klassisch bei der Vergabe von Bauleistungen gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Als Gewerk bezeichnet man eine spezielle Aufgabenstellung, sei es handwerklich oder bautechnisch. (z.B. Baumeisterarbeiten, Schreinerarbeiten, Heizung und Sanitär o.ä.)

Die Aufträge werden im Laufe eines Projektes über einzelne Ausschreibungen je Gewerk vergeben oder es werden mehrere Gewerke zu einer Ausschreibung zusammengefasst. In manchen Fällen wird der Auftrag auch an einen Generalunternehmer vergeben und somit nahezu alle Gewerke zusammengefasst.

Für welche Leistungsbereiche werden Aufträge vergeben?

Grundsätzlich unterscheidet man, ob ein Auftrag für eine Bau-, Liefer- oder Dienstleistung vergeben wird. Je nach Leistungsbereich gilt auch ein anderes Vergaberegime. Im Bau gilt die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Bei Liefer- und Dienstleistungen findet die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) und seit 2017 immer häufiger die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung, bzw. die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im EU-weiten Bereich.

Wie kann man nach öffentlichen Aufträgen suchen?

Die Veröffentlichungen zu Auftragsvergaben kann man über unterschiedliche Medien finden. Zum einen werden von den Auftraggebern nach wie vor Printanzeigen in den einschlägigen Printmedien und den Tageszeitungen geschalten.

Der Großteil der Veröffentlichungen muss mittlerweile auch verpflichtend digital bekannt gegeben werden. Damit kann jeder Unternehmer im Internet nach passenden Aufträgen suchen. Dazu gibt es spezielle Veröffentlichungsplattformen: bei EU-weiten Verfahren die TED Simap, bei nationalen bund.de und dazu verschiedene Pflichtmedien in den einzelnen Bundesländern (z.B. BayVeBe). Auch auf den verschiedenen Vergabeplattformen wie aumass und den Homepages der Auftraggeber werden die zu vergebenden öffentlichen Aufträge veröffentlicht.
Über all diese Medien kann der Bieter Aufträge suchen.

Wie kann man an einer Auftragsvergabe teilnehmen?

Nach der Suche nach passenden Bekanntmachungen in den oben genannten Veröffentlichungsmedien kann der Bieter sich die Vergabeunterlagen des für ihn interessanten Auftrags herunterladen oder bei der Vergabestelle anfordern. Entsprechend der Anforderungen in den Vergabeunterlagen kann er ein Angebot für den Auftrag erstellen. Je nachdem welchen Kommunikationsweg der Auftraggeber für dieses Verfahren gewählt hat oder wählen musste, kann der Bieter sein Angebot per Post oder digital an den Auftraggeber übermitteln und somit an der Auftragsvergabe teilnehmen.

Wie gibt man ein Angebot für einen Auftrag ab?

Je nach Verfahren gibt der Auftraggeber vor in welcher Form ein Angebot für einen Auftrag abgegeben werden muss. Bei den EU-weiten Verfahren sind seit dem 18.10.2020 nur noch digitale Angebot in Textform zulässig.

Bei nationalen Verfahren vor allem im Bereich der Bauleistungen hat der Auftraggeber nach wie vor die Wahl, ob er die Angebote digital in Textform oder postalisch in Papierform eingereicht bekommen möchte. Häufig lassen die Auftraggeber nach wie vor beide Varianten zu.

Wer erhält den Auftrag?

Auch hier muss man unterscheiden, ob ein öffentlicher oder ein privater Auftraggeber den Auftrag vergibt.
Für öffentliche Auftragsvergaben gilt: Je nachdem welche in der Bekanntmachung angegebenen Zuschlagskriterien (Preis, soziale Aspekte, Nachhaltigkeit, u.ä.) zum Tragen kommen, werden die Angebote vom Auftraggeber gewertet und damit eine Reihenfolge festgelegt. Der Bestbieter erhält ein Zuschlagsschreiben und gewinnt damit den Auftrag.

Bei gewerblichen oder privaten Aufträgen kann der Auftraggeber frei entscheiden, welches Unternehmen er für den Auftrag auswählt. Hier suchen die Auftraggeber häufig die günstigste Option.

Wie erfährt man, dass man bei einem Verfahren den Auftrag erhalten hat?

Im Rahmen einer Auftragsvergabe findet nach Ablauf der Frist ein Submissionstermin statt, an dem die Angebote geöffnet werden. Nach der anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote wird ausgewählt, welches Unternehmen den Auftrag erhält.
Sind Angebote in Papierform zugelassen, dürfen die Bieter am Submissionstermin teilnehmen und erfahren somit direkt, wer das günstigste Angebot abgegeben hat. Dabei handelt es sich allerdings noch um die ungeprüften Angebotssummen, so dass nach Prüfung und Wertung noch ein anderer Bieter den Auftrag erhalten kann, als das günstigste Angebot im Submissionstermin. Bei rein digitaler Angebotsübermittlung sind bei der Submission keine Bieter zugelassen und das Submissionsprotokoll muss vom Auftraggeber auch nicht übermittelt werden.
Nach der Prüfung und Wertung der Angebote und der anschließenden Auswahl des besten Angebotes erhält der Bestbieter ein Zuschlagsschreiben und damit den Auftrag, alle anderen erhalten eine Absage.
Wenn die Suche nach der Bekanntmachung und die Teilnahme am Vergabeverfahren auf der aumass Plattform durchgeführt wurden, findet man die Informationen zur Submission im persönlichen Postfach auf der Plattform und der Bestbieter erhält das Auftragsschreiben gesondert als Mail. Mit aumass kann man schnell und einfach Aufträge für sein Unternehmen generieren.